Musulmaņu tiesību avoti

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Latvijas Universitāte

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Abstract

In diese Arbeit kommt in betracht entstehung des Muslimisches Rechts. NatŅrlich auf grund des Rechtsquellen, ohne denen das wehre unmĻglich. Die Rechtsvorscher das muslimisches Recht einteilen in Zwei gegenseitigen Gruppen des Rechtsnormen. Die erste besteht aus juristischen Vorschriften des Korans und Sunna. Zweite Gruppe besteht aus Normen, die formuliert sind auf grund des Rationalquellen, oder logische auslegung. Einsame Meinung (Idschma) von Autoritäten Rechtswissenschaftlern, und Qiyas – Anologie. Das war Grund fŅr Geburt des muslimischen Rechtsystems, die mit senen Vielfältigkeit und unnachanhmlichkeit sehr unenlich ist.

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